Über uns

 

Reisebedingungen

 
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Reisevertrag wird geregelt durch die nachfolgenden Reisebedingungen und vom Gesetzesdekret Nr. 111 vom 17 März 1995; von der Richt-linie der EWG 90/314; von den internationalen Abkommen bezüglich des Reisevertrages.
1.2 Girolibero Tour Operator ist Reiseveranstalter aller in der derzeit gültigen Leistungsaus-schreibung (z. B. Katalog, Flyer, Internet) als „Girolibero“ gekennzeichneten Reisen und damit im Buchungsfall Vertrags-partner. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefon, online oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Anmelder Girolibero den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn Girolibero dem Anmelder die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist Girolibero an das Angebot zehn Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.

2. Bezahlung
Bei Erhalt des Reservierungsvertrages wird der Auftraggeber 25% des Reise-preises als Anzahlung überweisen. Die Restzahlung erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 25 Tage vor Reiseantritt. Sollte der Reisepreis nicht zu den angegebenen Terminen bei Girolibero bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 25 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Eventuelle Kosten, die durch die Überweisung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen versandt. Da die Reiseunterlagen per Post versandt werden, kann in diesem Fall Girolibero auch keine Haftung dafür übernehmen, dass diese beim Kunden rechtzeitig eintreffen. Nach erfolgter Überweisung senden Sie uns bitte per Fax 0039 0444 167930 oder per E-Mail eine Kopie des Überweisungsbestätigung. Nach erfolgter Buchungsbestätigung wird für eventuelle Änderungen der Reservierung eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Katalog, Flyer, Internet, individuelles Angebot) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für Girolibero grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann Girolibero jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Für Leistungen, bei denen Girolibero nur als Vermittler auftritt, worauf im Katalog hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Die entsprechenden Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, werden auf Wunsch unverzüglich zur Verfügung gestellt.

4. Preisänderungen
Der Reisepreis wurde anhand der Tageskurse und der Leistungspreise zum Zeitpunkt der Planung der Reise erstellt. Dieser Preis kann nur geändert werden, sofern sich Transportkosten, Treibstoffkosten und/oder Gebühren und Steuern ändern. Der Reisepreis kann nur um den tatsächlichen Preisunterschied verändert werden und dem Kunden ist der Grund der Preisänderung mitzuteilen. Der Reise-preis kann jedoch keineswegs innerhalb 20 Tagen vor Reisebeginn geändert werden. Der Kunde hat die Möglichkeit vom Reise-vertrag zurückzutreten, sofern sich der Reisepreis mehr als 10% erhöht. Diese Entscheidung des Kunden muss innerhalb von zwei Arbeitstagen Girolibero schriftlich mitgeteilt werden.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Girolibero bzw. beim buchenden Reisevermittler. Es ist zu empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu 
erklären.
5.2 Wenn der Reisende zurücktritt oder der Reisende die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 8 geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antritt, die von Girolibero nicht zu vertreten sind, kann Girolibero angemessenen Ersatz für die getroffenen Reise-vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nicht-antritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Girolibero in den Pauschalen ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
5.3 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel
Bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 20%
Vom 29 bis 22 Tag vor Reiseantritt 25%
Vom 21 bis 15 Tag vor Reiseantritt 50%
Vom 14 bis 8 Tag vor Reiseantritt 70%
Vom 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt 95%
Am Tag der Abreise und bei Nichterscheinen 100%
AUF DER RAD & SCHIFF-TOUR GELTEN DIE 
FOLGENDEN BEDINGUNGEN:
Bis zum 90 Tag vor Reiseantritt 10%
Vom 89 bis 60 Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 59 bis 30 Tag vor Reiseantritt 60%
Vom 29 bis 7 Tag vor Reiseantritt 85%
Vom 7 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
Am Tag der Abreise und bei Nichterscheinen 100%
5.4 Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind grundsätzlich bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich. Den damit verbundenen Aufwand müssen wir Ihnen in Rechnung stellen (je Umbuchung  30).
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in dessen Rechte und 
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Girolibero. Girolibero kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Girolibero berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten Euro 30 zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich Girolibero bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Girolibero ist berechtigt, 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch Girolibero
7.1 Girolibero kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Girolibero vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Girolibero behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Girolibero muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2 Girolibero kann bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis drei Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Selbstverständlich informiert Girolibero den Reisenden, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird. Der Reisende erhält bereits gezahlte Beträge umgehend zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Girolibero als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Girolibero zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch Girolibero ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Italia-Radreisen - Girolibero in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung Girolibero gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Girolibero verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden, insbesondere falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

9. Haftung
Girolibero steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für:
- eine gewissenhafte Reisevorbereitung,
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Beförderungsunternehmen etc.),
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Reisedienst-leistungen, sofern Girolibero nicht gemäß Ziffer 3. vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung erklärt hat. Girolibero haftet jedoch nicht für Angaben in Prospekten von Leistungsträgern (Hotels, Orte oder Schiffe).
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe: Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. 
 Girolibero kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Girolibero kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises: Bei nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn, der Reisende unterlässt es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei Girolibero geltend gemacht werden

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Ein Schadenersatzanspruch gegen Girolibero ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraus-setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.2 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sport-anlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Girolibero nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist Girolibero oder der Reiseleitung an Ort und Stelle dieser unverzüglich mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen und Reiseunterlagen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Girolibero bedingt sind.

14. Versicherung - Kundengeldsicherung
Girolibero ist durch eine Versicherungspolizze bei der Versicherungsgesellschaft Navale für die zivile Verantwortung gemäß Art. 15 und 16 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 abgedeckt. Gemäß Ar. 21 des Gesetzesdekretes vom 17. März 1995 ist außerdem ein Garantiefond vorgesehen. Der Kunde kann sich im Fall von Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters gemäß Art. 21 des Gesetzesdekretes Nr. 111/95 an das Präsidum des Ministerialrates wenden, bezüglich der Rückerstattung des bezahlten Reisepreises bzw./und der Bezahlung der Heimreise bei Auslandsreisen. Ausgenommen von der gesetzlichen Insolvenzversicherung sind in den von Girolibero angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen Preis enthalten. Girolibero empfiehlt dem Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reise-abbruch- und ggf. Auslandsreisekrankenversicherung. Ein entsprechendes Angebot unseres Versicherungspartners ELVIA geht Ihnen mit der Buchungsbestätigung zu. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss von Reiseversicherungen nur innerhalb von 14 Tagen nach Festbuchung möglich ist, bei kurzfristigen Buchungen nur am Buchungstag.

16. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
16.1 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Radreisen gewachsen ist.
16.2 Die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reisenden.
16.3 Der Reiseverlauf der Touren kann sich ändern, wenn örtliche Umstände dies erfordern 
(z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten und Fahr- oder Fährpläne). Maßgeblich ist das am Vortag angekündigte Programm.
16.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.5 Datenschutz: Die personenbezogenen Daten, die der Reisende Girolibero zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Girolibero wird den Reisenden darüber hinaus zukünftig schriftlich und per E-Mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht erkennbar ist, dass dies nicht gewünscht ist. Der Reisende hat das Recht der Zusendung von Informationen zu widersprechen.
16.6 Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für Klagen gegen Girolibero ist Vicenza, 
Italien. Für Klagen von Girolibero gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
16.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Girolibero zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im November 2011.

Reiseveranstalter:
Girolibero,
Via Manin 14, 36100 Vicenza - Italien
Telefon: +39 0444 330724, 
Fax: +39 0444 167930
Steuernummer: 02941250249
Genehmigung Provinz Vicenza:
Nr. 618 vom 26.03.2002
Inskriptionsnummer 
Albo Cooperative: A102638